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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 5/10 (BFH) |
| §§: | KStG § 2 Nr. 1, EG Art. 43, EG Art. 48, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, EStG § 36 Abs. 2 Nr. 2 |
| Schlagwörter | Beschränkte Steuerpflicht, Steuersatz, Europarecht, Verdeckte Gewinnausschüttung, EG, EU |
| Rechtsfrage: | Welchem Steuersatz ist das zu versteuernde Einkommen der Betriebsstätte einer beschränkt steuerpflichtigen Körperschaft zu unterwerfen? Welche tatsächlichen und rechtlichen Aspekte sind für die Bestimmung des Steuersatzes maßgeblich? Verdeckte Gewinnausschüttungen durch Werbung für ein von einer Schwestergesellschaft vermarktetes Produkt? Inwieweit sind Managementvergütungen als angemessen anzusehen, wenn diese von der beschränkt steuerpflichtigen Gesellschaft an die Geschäftsführer ihrer mittelbaren Gesellschafter gezahlt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
| Vorinstanz/Datum: | 09.12.2009 |
| Vorinstanz/AZ: | 12 K 8172/06 B, 12 K 8174/06 B |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 17 11 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 24.08.2011 |
| Erledigungs-Az: | I R 5/10 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 00 80 |