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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 58/10 (BFH) |
§§: | EStG § 13, EStG § 55 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 3 Satz 4 |
Schlagwörter | Landwirtschaft, Milchreferenzmenge, Buchwert, Abspaltung, Veräußerungsgewinn |
Rechtsfrage: | Ist der vom Pauschalwert von vor dem 1.1.1970 angeschafften Grundstücken abzuspaltende Buchwert der Milchlieferrechte bei der Veräußerung des letzten (geringfügigen) Anteils der Referenzmenge in voller Höhe gegenzurechnen, auch wenn der weitaus überwiegende Teil der Lieferrechte bereits vor Ergehen der BFH-Urteile zur Buchwertabspaltung veräußert worden war? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 20.05.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 1139/07 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2009 S. 1444 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 25 30 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.11.2013 |
Erledigungs-Az: | IV R 58/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 01 04 |