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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 42/10 (BFH) |
§§: | UStG 2005 § 6 a Abs. 1, UStG 2005 § 4 Nr. 1 Buchst. b, UStDV § 17 a Abs. 2 Nr. 2, UStDV § 17 a Abs. 2 Nr. 4, UStDV § 17 c, UStG 2005 § 6 a Abs. 4 |
Schlagwörter | Steuerbefreiung, Innergemeinschaftliche Lieferung, Belegnachweis, Buchnachweis, Vertrauensschutz, Binnenmarkt |
Rechtsfrage: | Beleg- und Buchnachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen: 1. Muss der Verbringungsnachweis sowohl den Mitgliedstaat, in den der gelieferte Gegenstand befördert werden soll, als auch den dort belegenen Bestimmungsort enthalten oder kann die fehlende Ortsangabe durch einen Verweis auf die Rechnungsadresse ersetzt werden? - 2. Ist aufgrund einer in deutsch abgefassten Abholvollmacht anzunehmen, dass der Abholer als Vertreter gehandelt hat und der ausländische Vollmachtgeber, dessen USt-IdNr. verwendet wurde, Vertragspartner ist? - 3. Muss der inländische Unternehmer über eine qualifizierte Abfrage hinaus Erkundigungen über die Unternehmereigenschaft seines Vertragspartners einholen? Kann er sich auf den Vertrauensschutz nach § 6 a Abs. 4 UStG berufen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 14.10.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1643/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 42 20 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.02.2012 |
Erledigungs-Az: | XI R 42/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 16 14 |