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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 8/08 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 2 Abs. 2, EStG § 11, EStG § 63 Abs. 1 Satz 2
Schlagwörter Kindergeld, Unterhalt, Grenzbetrag, Einkünfteermittlung, Zufluss
Rechtsfrage: Entfällt der Anspruch auf Kindergeld für ein verheiratetes Kind auch dann, wenn dieses vom Ehegatten getrennt lebt und dieser trotz rechtskräftiger Feststellung durch das Amtsgericht keinen Trennungsunterhalt leistet? Ist der Anspruch auf Unterhalt (vgl. DA FamEStG 63.4.2.5 Abs. 6) zu berücksichtigen oder gilt ab dem JStG 1996 ausschließlich das Zuflussprinzip? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 11.12.2007
Vorinstanz/AZ: 3 K 3174/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 19 08
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.12.2011
Erledigungs-Az: III R 8/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 06 34