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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 61/10 (BFH)
§§: SozSichAbk YUG Art. 28 Abs. 1, EStG § 70, FGO § 101
Schlagwörter Kindergeld, Jugoslawien, Arbeitnehmer, Sozialversicherung, Arbeitslosenversicherung
Rechtsfrage: Ist für den Anspruch auf Kindergeld nach Art. 28 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Soziale Sicherheit Voraussetzung, dass der Beschäftigte in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit stehen muss? Bindet die Ablehnung einer Kindergeldfestsetzung nur bis zum Ende des Monats der Bekanntgabe des Bescheides bzw. der Einspruchsentscheidung mit der Folge, dass im Falle einer Klage der strittige Sachverhalt auch nur bis zum Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung überprüft werden kann? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 09.12.2009
Vorinstanz/AZ: 7 K 248/04
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 1227
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 23 95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.03.2013
Erledigungs-Az: V R 61/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 11 93