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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 14/11 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 24 Nr. 2, EStG § 6 a |
Schlagwörter | Personengesellschaft, Mitunternehmer, Ausscheiden, Pension, Nachträgliche Einkünfte, Wahlrecht |
Rechtsfrage: | Sind Pensionszahlungen an einen ehemaligen Mitunternehmer im Wege korrespondierender Bilanzierung als nachträgliche Einkünfte zu erfassen, soweit die laufenden Zahlungen die Minderung der bei der Gesellschaft gebildeten Pensionsrückstellung übersteigen, oder steht dem Ausgeschiedenen ein Wahlrecht zu, die laufenden Zahlungen zunächst mit dem zum Stichtag seines Ausscheidens in der Sonderbilanz aktivierten Pensionsanspruch zu verrechnen und erst nach dessen vollständigem Verbrauch nachträgliche Einkünfte zu versteuern? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 10.03.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 387/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 17 71 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.03.2014 |
Erledigungs-Az: | IV R 14/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 18 39 |