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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 62/11 (BFH)
§§: EStG § 5 Abs. 1, HGB § 249 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Versicherungsvertreter, Rückstellung, Nachbetreuung, Erfüllungsrückstand, Personengesellschaft
Rechtsfrage: Darf ein Versicherungsvertreter, der von dem Versicherungsunternehmen die Abschlussprovision nicht nur für die Vermittlung der Versicherung, sondern auch für die weitere Betreuung des Versicherungsvertrages erhalten hat, im Hinblick auf die zukünftige Betreuungsverpflichtung Rückstellungen wegen Erfüllungsrückstands bilden? Ist bei der Rückstellungsbildung zwischen dynamischen und nicht dynamischen Lebensversicherungsverträgen zu unterscheiden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 17.06.2010
Vorinstanz/AZ: 4 K 154/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 24 65
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.01.2015
Erledigungs-Az: IV R 62/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 13 52