
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 20/09 (BFH) |
§§: | UStG 1993 § 3 Abs. 12 Satz 2, UStG 1993 § 4 Nr. 12 Buchst. a, UStG 1993 § 15 Abs. 1, UStG 1993 § 15 Abs. 4, UStG 1993 § 10 Abs. 1 |
Schlagwörter | Genossenschaft, Zuschuss, Steuerfreier Umsatz, Entgelt, Mitgliedsbeitrag, Vorsteuerabzug |
Rechtsfrage: | 1. Liegt ein steuerbefreiter Umsatz i.S. des § 4 Nr. 12 a UStG 1993 vor, wenn eine Genossenschaft, deren Gegenstand u.a. die Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft ist, mit Unternehmen/Bauträgern/Maklern, die ihr Unternehmen fördern und einen Wettbewerbsvorteil erlangen wollen, vereinbaren, dass Wohnungen an die von diesen Unternehmern benannten Personen bevorzugt vermietet werden und die Genossenschaft nach Bereitstellung einer Wohnung einen sog. Förderbeitrag von den Unternehmen erhält? - 2. Kann der Vorsteuerabzug aus den Sanierungskosten für die Wohnungen und aus den allgemeinen Verwaltungskosten geltend gemacht werden, für die die Genossenschaft Fördergelder und Förderdarlehen erhalten hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 13.05.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 939/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 19 96 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |