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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 35/17 (BFH)
§§: UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2, InsO § 270 a, InsO § 274 f, InsO § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, InsO § 276 a Satz 1, InsO § 55
Schlagwörter Organschaft, Insolvenz, Eingliederung, Masseverbindlichkeit
Rechtsfrage: Insolvenz und umsatzsteuerrechtliche Organschaft: 1. Endet eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft durch Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung mit Bestellung eines vorläufigen Sachwalters, wenn das Gericht neben der vorläufigen Eigenverwaltung zugleich einen Vollstreckungsschutz gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 InsO angeordnet hat? Entfällt die erforderliche Eingliederung mit Durchgriffsmöglichkeit aufgrund der einschränkenden Regelungen des § 276 a Satz 1 InsO? - 2. Können im Eröffnungsverfahren nach § 270 a InsO Masseverbindlichkeiten begründet werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 07.09.2017
Vorinstanz/AZ: 5 K 3123/15 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 23 11
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.11.2019
Erledigungs-Az: XI R 35/17
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils -- Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 01 61