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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 53/98
§§: GrEStG § 1 Abs. 2, GrEStG § 8 Abs. 2 Nr. 1, GrEStG § 10 Abs. 1
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Anspruch, Übereignung, Verwertungsbefugnis, Gewinnabführung, Beherrschungsvertrag
Rechtsfrage: Bewirkt das gleichzeitige Vorliegen eines Gewinnabführungs- und eines Beherrschungsvertrags, daß das beherrschende Unternehmen rechtlich die Verwertungsbefugnis über Grundstücke des Umlaufvermögens des beherrschten Unternehmens erlangt und wird die Grunderwerbsteuer nach dem Einheitswert des Grundstücks bemessen? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 14.08.1998
Vorinstanz/AZ: 3 K 7808/93 GE
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1998 S. 1661
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.03.2000
Erledigungs-Az: II R 53/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 07 67