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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 61/15 (BFH) |
§§: | AO § 174 Abs. 1 Satz 1, AO § 174 Abs. 4 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Widerstreitende Steuerfestsetzung, Bestandskraft, Änderungsmöglichkeit, Drittland, Schweiz |
Rechtsfrage: | Anwendung der Korrekturvorschrift des § 174 Abs. 1 AO im Verhältnis zu Drittstaaten: Ist ein inländischer Erbschaftsteuerbescheid nach der Korrekturvorschrift § 174 Abs. 1 AO bei Widerstreit mit einem zum selben Vermögensanfall ergangenen schweizerischen Erbschaftsteuerbescheid änderbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 20.10.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 3775/12 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2016 S. 98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 01 69 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.03.2019 |
Erledigungs-Az: | II R 61/15 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 05 70 |