Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-591/13 (EuGH)
§§: AEUV Art. 49, EWR-Abkommen Art. 31
Schlagwörter EG, EU, stille Reserve, Veräußerung, Anlagegüter, Niederlassungsfreiheit
Rechtsfrage: Hat die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 49 AEUV und Art. 31 EWR-Abkommen verstoßen, indem sie Vorschriften erlassen und beibehalten hat, nach denen die Steuer auf stille Reserven, die bei der entgeltlichen Veräußerung bestimmter Anlagegüter realisiert worden sind, durch "Übertragung" auf neu angeschaffte oder hergestellte Anlagegüter bis zu deren Verkauf gestundet wird, soweit die letztgenannten Güter zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte des Steuerpflichtigen gehören, während eine solche Stundung nicht möglich ist, soweit dieselben Güter zum Anlagevermögen einer Betriebsstätte des Steuerpflichtigen gehören, die sich in einem anderen Mitgliedstaat oder einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums befindet?
Vorinstanz: Kommission ./. Bundesrepublik Deutschland
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2014 Nr. C 24 S. 11
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 16.04.2015
Erledigungs-Az: Rs C-591/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 08 46