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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 93/15 (BFH) |
§§: | KStG § 14 Abs. 1, KStG § 17 Satz 1, KStG § 17 Satz 2 Nr. 2, AktG § 291 Abs. 1, AktG § 302 Abs. 4 |
Schlagwörter | Organschaft, Verdeckte Gewinnausschüttung, Ergebnisabführungsvertrag, Ausgleichszahlung, Verlustübernahme |
Rechtsfrage: | Anerkennung eines Ergebnisabführungsvertrages: 1. Ist die Verknüpfung einer Ausgleichszahlung an außenstehende Gesellschafter mit dem Ergebnis der Organgesellschaft - unabhängig von der Höhe - steuerschädlich? - 2. Besteht für Altverträge eine Pflicht zur Anpassung in Bezug auf den mit Wirkung vom 15.12.2004 eingeführten § 302 Abs. 4 AktG (Verjährungsvorschrift zur Verlustübernahme)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 11.11.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 386/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 16 39 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.05.2017 |
Erledigungs-Az: | I R 93/15 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 20 03 |