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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 58/95
§§: EStG § 17 Abs. 4, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5, UmwStG § 5 Abs. 4 J: 1977, UmwStG § 5 Abs. 5 Satz 1 J: 1977, UmwStG § 6 Abs. 3 J: 1977
Schlagwörter Veräußerungsverlust, Wesentliche Beteiligung, Umwandlung, Einheitliche und gesonderte Feststellung, Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft
Rechtsfrage: 1. Können die Gesellschafter einer GmbH die bei der Umwandlung der GmbH in eine KG erlittenen unter § 17 Abs. 4 EStG fallenden Veräußerungsverluste aus wesentlichen Beteiligungen als Übernahmeverluste im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung geltend machen? - 2. Liegt bei dem Ausschluß der Berücksichtigungsfähigkeit der Verluste eine planwidrige Gesetzeslücke vor? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 13.06.1995
Vorinstanz/AZ: VII 473/92
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.10.1998
Erledigungs-Az: VIII R 58/95
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 01 19