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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs C-50/19 P (EuGH) | 
| §§: | AEUV Art. 107 Abs. 1 | 
| Schlagwörter | EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Spanien | 
| Rechtsfrage: | Rechtsmittel das EuG-Urteil vom 15.11.2018 in der Rechtssache T-239/11: Die Rechtsmittelführerin beantragt, - dem vorliegenden Rechtsmittel stattzugeben; - das Urteil des Gerichts vom 15.11.2018 in der Rechtssache T-239/11 aufzuheben; - Art. 1 Abs. 1 des Beschlusses 2011/282/EU der Kommission vom 12.1.2011 für nichtig zu erklären; - hilfsweise, Art. 4 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären; - der Rechtsmittelgegnerin die Kosten aufzuerlegen. | 
| Vorinstanz: | EuG | 
| Vorinstanz/Datum: | 15.11.2018 | 
| Vorinstanz/AZ: | Rs T-239/11 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2019 Nr. C 112 S. 29 | 
| Erledigendes Gericht: | EuGH | 
| Erledigungs-Datum: | 06.10.2021 | 
| Erledigungs-Az: | Rs C-50/19 P | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 16 32 | 
