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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 54/97 |
§§: | BerlinFG § 14 b, AktG § 152 Abs. 7, HGB § 249 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Passivierung, Rückstellung, Erhöhte Absetzung für Abnutzung, Berlin |
Rechtsfrage: | 1. Ist für Fördermittel (sog. Vorauszahlungsmittel) nach dem Berliner Landesmodernisierungsprogramm ein Passivposten zu bilden? - 2. Sind Abschreibungen nach § 14b BerlinFG auf (Teil-)Herstellungskosten erst nach Beendigung aller Modernisierungsmaßnahmen oder bereits bei Abschluß einzelner abgeschlossener Katalogmaßnahmen (bei einheitlicher Auftragsvergabe) zulässig? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 11.06.1997 |
Vorinstanz/AZ: | VI 57/94 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.02.1999 |
Erledigungs-Az: | IV R 54/97 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 09 18 |