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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 57/02 |
§§: | EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Ferienwohnung, Einkünfteerzielungsabsicht, Vermietung |
Rechtsfrage: | Ist bei ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietete oder hierfür bereitgehaltene Ferienwohnungen die Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht des Steuerpflichtigen anhand einer Prognoserechnung nicht generell ausgeschlossen und zumindest in Extremfällen zulässig? - Liegt ein solcher Ausnahmefall vor, wenn bei der Vermietung von Ferienwohnungen auch bei Außerachtlassen von Zinsaufwendungen und AfA jährlich erhebliche Werbungskostenüberschüsse entstehen und eine Zukunftsprognose deshalb ergibt, dass auch in kommenden Jahren selbst dann kein Überschuss erzielt wird, wenn es dem Steuerpflichtigen wider Erwarten gelingen sollte, den Vermietungserfolg zu steigern? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 19.09.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 6870/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 09 48 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.10.2004 |
Erledigungs-Az: | IX R 57/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 12 86 |