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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 4/08 (BFH)
§§: AO § 173 Abs. 1 Nr. 2
Schlagwörter Grobes Verschulden, Tatsache, Mietwert, Nutzungswertbesteuerung
Rechtsfrage: Begriff "grobes Verschulden" und "Tatsache" i.S. von § 173 AO: Änderung bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide bei steuerlich nicht vertretenen Personen wegen rechtsirrigen Ansatzes der Einkünfte aus einer selbstgenutzten Wohnung im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach Wegfall der Nutzungswertbesteuerung? Ist § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 AO anwendbar? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 14.08.2007
Vorinstanz/AZ: 8 K 3091/04 B
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 15 55
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.07.2008
Erledigungs-Az: IX R 4/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 37 88