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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 72/98
§§: EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, EStG § 52 Abs. 21 Satz 2, AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1, BGB § 812, BGB § 951
Schlagwörter Entnahme, Grundstück, Ehegatten, Nutzungsrecht, Wirtschaftliches Eigentum, Übergangsregelung, Miteigentum
Rechtsfrage: 1. Revision Kläger: Steuerliche Behandlung eines vom Unternehmerehegatten betrieblich genutzten Grundstücksteils. Führte der Wegfall des Nutzungsrechts (Übertragung des der Ehefrau gehörenden Hälfteanteils im Rahmen der Ehescheidung) entgegen FA und FG zu keiner Entnahme, weil insoweit weder wirtschaftliches Eigentum noch ein schuldrechtlicher Ausgleichsanspruch bestand? - 2. Revision FA: Keine Anwendung der sog. großen Übergangsregelung des § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG auf den von der geschiedenen Ehefrau hinzuerworbenen Miteigentumsanteil, wenn die Wohnung nicht mehr gemeinsam genutzt wird?- Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 31.03.1998
Vorinstanz/AZ: 16 K 3543/97
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1998 S. 1184
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 88 28
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.06.2003
Erledigungs-Az: X R 72/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 38 15