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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 148/97 |
§§: | EStG § 32 Abs. 6 Satz 4, EStH R 181a |
Schlagwörter | Kinderfreibetrag, Übertragung, Unterhalt |
Rechtsfrage: | Zustimmungsfreie Übertragung der Kinderfreibeträge wegen Verletzung der Unterhaltspflicht, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil nur Leistungen in Höhe von 59 v.H. des tatsächlichen Unterhaltsbedarfs nach der Düsseldorfer Tabelle erbringt? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 27.06.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 5712/95 E |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.04.2000 |
Erledigungs-Az: | VI R 148/97 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 59 11 |