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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 44/16 (BFH)
§§: EStG § 32 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, EStG § 18, EStG § 19, DBA-Frankreich Art. 13 Abs. 1, DBA-Schweden Art. 15 Abs. 1, DBA-Schweiz Art. 15 Abs. 1
Schlagwörter Progressionsvorbehalt, Doppelbesteuerung, Besteuerungsrecht, Einkunftsart
Rechtsfrage: Ist das Besteuerungsrecht für die durch den Kläger in Frankreich, Schweden und der Schweiz erzielten Einkünfte unter Auslegung der DBA nach innerstaatlichem Recht abzuleiten, da die jeweiligen Abkommen keine Definitionen der Begriffe "unselbständige" bzw. "nichtselbständige Arbeit" oder aber "Vergütungen" enthalten? Divergenz zu den BFH-Urteilen vom 18.7.1973 I R 52/69 (BFHE 110 S. 43, BStBl 1973 II S. 757 = SIS 73 04 09) und vom 26.4.1966 I 216/63 (BFHE 85 S. 460, BStBl 1966 III S. 465 = SIS 66 02 91)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 16.07.2015
Vorinstanz/AZ: 15 K 1093/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 24 15
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.07.2018
Erledigungs-Az: I R 44/16
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 19 17