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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | V R 6/08 | 
| §§: | UStG 1999 § 15 a Abs. 1 Satz 1, UStG 1999 § 27 Abs. 8, Richtlinie 77/388/EWG Art. 20, GG Art. 20 Abs. 3 | 
| Schlagwörter | Vorsteuerberichtigung, Änderung der Rechtsprechung, Rückwirkende Änderung, Rückwirkende Anwendung, Rückwirkung, Umlaufvermögen, Anlagevermögen | 
| Rechtsfrage: | 1. Bestehen verfassungsrechtliche Bedenken dagegen, dass der Gesetzgeber durch § 27 Abs. 8 UStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2003 vom 15.12.2003 rückwirkend die Anwendung von § 15 a Abs. 1 Satz 1 UStG i.d.F. des StÄndG 2001 vom 20.12.2001 auch auf vor dem 1.1.2002 liegende Besteuerungszeiträume angeordnet hat? - 2. Erfasst die Korrekturvorschrift des § 15 a UStG nicht nur Wirtschaftsgüter des ertragsteuerlichen Anlagevermögens, sondern alle Wirtschaftsgüter, die nicht nur "einmalig", sondern "mehrfach" verwendet werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 08.11.2007 | 
| Vorinstanz/AZ: | 16 K 550/05 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2008 S. 812 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 19 73 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 24.09.2009 | 
| Erledigungs-Az: | V R 6/08 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 02 28 | 
