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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 37/17 (BFH)
§§: GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. a
Schlagwörter Gewerbesteuermessbetrag, Hinzurechnung, Zinsen, Verrechnung, Schuldzinsen
Rechtsfrage: Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Schuldzinsen: Ist die Saldierung von Schuldzinsen mit Zinserträgen in einem sog. Cash-Pool-Verfahren nach der Neufassung des § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG durch das Unternehmensteuerreformgesetz vom 14.8.2007 (BGBl 2007 I S. 1912) zulässig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 14.09.2017
Vorinstanz/AZ: 6 K 243/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 10 76
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.10.2018
Erledigungs-Az: III R 37/17
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 22 42