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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 1378/02 (BVerfG) |
§§: | EStG § 44 d, EStG § 50 d Abs. 1 a, AO § 42 |
Schlagwörter | Verfassungsbeschwerde, Kapitalertragsteuererstattung, Missbrauch |
Rechtsfrage: | Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Ausschluss der Kapitalertragsteuererstattung gemäß § 50 d Abs. 1 a EStG 1990/1994 und § 42 AO. |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 20.03.2002 |
Vorinstanz/AZ: | I R 38/00 |
Vorinstanz/Fundstelle: | DStRE 2002 S. 1068 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 84 91 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 07.03.2005 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 1378/02 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen - StEd 2005 S. 179 |