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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 46/05
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 c
Schlagwörter Kindergeld, Berufsausbildung, Geringfügige Beschäftigung, Ausbildungsplatz
Rechtsfrage: Steht eine nach Ableistung des Zivildienstes vor der Aufnahme des Studiums über zweieinhalb Jahre ausgeübte geringfügige Beschäftigung der Berücksichtigung des Kindes entgegen (vgl. DA-FamEStG Nr. 63.3.4. Abs. 5 Satz 2, wonach es auf den Umfang der Erwerbstätigkeit nicht ankommt)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 07.06.2005
Vorinstanz/AZ: 6 K 2636/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 38 32
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.02.2006
Erledigungs-Az: III R 8/05, III R 46/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 22 78