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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 15/10 (BFH)
§§: AO § 129, AO § 164 Abs. 2
Schlagwörter Berichtigung, Offenbare Unrichtigkeit, Feststellungsbescheid, Vorbehalt der Nachprüfung
Rechtsfrage: Kann ein Feststellungsbescheid wegen Fehlen eines Vorbehaltsvermerks nach § 129 AO i.V.m. § 164 Abs. 2 AO berichtigt werden, wenn die Unrichtigkeit aus der in den Steuerakten enthaltenen Bescheiddurchschrift selbst nicht erkennbar ist sondern lediglich einer internen Arbeitsanweisung des Finanzamts entnommen werden kann? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 01.02.2010
Vorinstanz/AZ: 11 K 5113/08 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 13 74
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.11.2012
Erledigungs-Az: VIII R 15/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 06 46