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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 4/11 (BFH) |
§§: | EStG § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, VO (EWG) Nr. 574/72 |
Schlagwörter | Kindergeld, Polen |
Rechtsfrage: | Kindergeldanspruch von selbständig in Deutschland tätigen Polen für in Polen lebende Kinder: Sind bei grenzüberschreitenden Sachverhalten im Gebiet der EU, in denen Art. 76 VO (EWG) Nr. 1408/71 nicht einschlägig ist, auf die allgemeine Konkurrenzvorschrift des Art. 12 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 1408/71 und ihre Konkretisierung in Art. 7 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 574/72 zurückzugreifen oder sind direkt die Regelungen des Einkommensteuerrechts anzuwenden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 07.01.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 4146/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 21 07 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.12.2013 |
Erledigungs-Az: | III R 4/11 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 10 77 |