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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 77/04
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 9 Abs. 5, EStG § 4 Abs. 5 Nr. 2, EStG § 12 Nr. 1
Schlagwörter Bewirtungskosten, Arbeitnehmer, Berufliche Veranlassung
Rechtsfrage: Vom Arbeitgeber wegen Überschreitung des vorgegebenen Kostenrahmens nicht ersetzte Aufwendungen (ca. 11.000 EUR) eines angestellten Pharmaberaters ohne erfolgsabhängiger Entlohnung für die Bewirtung von Kunden (Ärzte und deren Mitarbeiter) u.a. im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen, die wegen der Berufsgebundenheit der Kunden an den Wochentagen vielfach an Wochenenden und Feiertagen stattfanden, ausschließlich beruflich veranlasst und als Werbungskosten abziehbar? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 11.12.2002
Vorinstanz/AZ: 1 K 4048/01
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2003 S. 521
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 16 03
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.04.2007
Erledigungs-Az: VI R 77/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 27 47