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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 120/97
§§: AO 1977 § 222
Schlagwörter Stundung, Verrechnung, Kapitalertragsteuer, Körperschaftsteuer, Vorabausschüttung, Steuererstattung
Rechtsfrage: Kann die Kapitalertragsteuer für die Vorabausschüttung einer GmbH gestundet werden, weil sich aufgrund der ausschüttungsbedingten Minderung der KSt und der anrechenbaren KSt und KapSt ein KSt-Erstattungsanspruch ergibt? Ist der Ausschluß der Stundungsmöglichkeit für den Entrichtungspflichtigen verfassungswidrig? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 25.08.1997
Vorinstanz/AZ: 7 K 592/97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.03.1998
Erledigungs-Az: I R 120/97
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 20 77