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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 46/01 |
§§: | EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a, EStG § 32 b Abs. 1 Nr. 1, EStG § 11, SGB X § 103, EStR Abschn 185 Abs. 4 |
Schlagwörter | Erwerbsunfähigkeitsrente, Krankengeld, Progressionsvorbehalt, Leibrente |
Rechtsfrage: | Steuerliche Behandlung des rückwirkenden Ersatzes von Krankengeld durch eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Ist, soweit der Krankenkasse ein Erstattungsanspruch nach § 103 SGB X gegenüber dem Rentenversicherungsträger zusteht, das bisher gezahlte Krankengeld als Leibrente anzusetzen und mit dem Ertragsanteil zu versteuern oder ist ein Ausgleich im Rahmen eines negativen Progressionsvorbehalts nach § 32 b EStG zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 19.07.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 200/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 79 13 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.07.2002 |
Erledigungs-Az: | X R 46/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 05 84 |