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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 30/02 |
§§: | AO 1977 § 69, AO 1977 § 34, EStG § 44 Abs. 5 |
Schlagwörter | Kapitalertragsteuer, Haftung, Gesellschaftergeschäftsführer, Konkurs, Gewinnausschüttung, Gesellschaft mbH, GmbH |
Rechtsfrage: | Geschäftsführer-Haftung für Kapitalertragsteuer infolge Insolvenz der Schuldner-GmbH/Kann das FA im Rahmen seines Auswahlermessens die beiden alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH für Kapitalertragsteuer in Haftung nehmen, die die GmbH vorsätzlich für eine Gewinnausschüttung nicht abgeführt hat? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 21.03.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 7142/97 Kap |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 91 41 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.02.2003 |
Erledigungs-Az: | I R 30/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 41 66 |