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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 13/04 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, LStR Abschn. 43 Abs. 5 Nr. 1 |
Schlagwörter | Doppelte Haushaltsführung, Alleinstehender, Wohnung, Hotel |
Rechtsfrage: | Hotelzimmer als "Wohnung" am Beschäftigungsort im Rahmen der doppelten Haushaltsführung eines Alleinstehenden ohne eigenen Hausstand am bisherigen Wohnort. Beginnt die dreimonatige Übergangszeit für einen Wohnungswechsel an den neuen Beschäftigungsort bei einem Arbeitnehmer ohne eigenen Hausstand bereits mit dem Bezug eines Hotelzimmers oder erst mit der Anmietung einer eigenen Wohnung? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 27.06.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 2075/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 36 93 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.04.2005 |
Erledigungs-Az: | VI R 13/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |