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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 64/05
§§: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 15, GewStG § 2 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Selbständige Arbeit, Gewerbebetrieb, Abgrenzung, Krankenpfleger, Beratung, Ähnlicher Beruf, Verfassung
Rechtsfrage: Erzielt ein Fachkrankenpfleger für Krankenhaushygiene, welcher überwiegend schulend, beratend, anleitend und überwachend für Krankenhäuser und Pflegeheime tätig ist, Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb? Liegt eine Ungleichbehandlung darin, dass gemeinnützige bzw. staatliche Leistungsanbieter auf dem Gebiet der Krankenhaushygiene von der Gewerbesteuer befreit sind (Konkurrenzsituation)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 09.11.2005
Vorinstanz/AZ: 7 K 4789/03 G, F
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 267
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 09 93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.09.2006
Erledigungs-Az: XI R 64/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 00 10