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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 39/01
§§: DBA-GB Art. 6, EStG § 50 d, AO 1977 § 42
Schlagwörter Gestaltungsmissbrauch, Missbrauch, Ausland, Erstattung, Kapitalertragsteuer, Domizilgesellschaft
Rechtsfrage: Hat eine britische Kapitalgesellschaft einen Anspruch auf Erstattung einbehaltener Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen einer inländischen GmbH, an der sie mit vier Schwestergesellschaften beteiligt ist, nach § 50 d Abs. 1 EStG i.V.m. Artikel 6 DBA-GB oder steht dem § 42 AO 1977 entgegen, weil es sich bei ihr und ihren Schwestergesellschaften um Briefkastengesellschaften handelt und die Verteilung des Beteiligungsbesitzes auf fünf Tochtergesellschaften rechtsmissbräuchlich war? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 13.03.2001
Vorinstanz/AZ: 2 K 1298/95
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 79 96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.10.2002
Erledigungs-Az: I R 39/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 13 91