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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-493/15 (EuGH) |
§§: | EUV Art. 4 Abs. 3, Richtlinie 77/388/EWG Art. 2, Richtlinie 77/388/EWG Art. 22 |
Schlagwörter | EG, EU, Italien, Erlöschen, Mehrwertsteuerschulden, Restschuldbefreiungsverfahren |
Rechtsfrage: | Sind Art. 4 Abs. 3 EUV und die Art. 2 und 22 RL 77/388/EWG/EWG dahin auszulegen, dass sie der Anwendung einer nationalen Bestimmung im Bereich der Mehrwertsteuer entgegenstehen, die das Erlöschen der Mehrwertsteuerschulden von Personen vorsieht, die dem Restschuldbefreiungsverfahren nach den Art. 142 und 143 des Königlichen Dekrets Nr. 267/1942 unterliegen? |
Vorinstanz: | Corte suprema di cassazione (Italien) |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2015 Nr. C 406 S. 20 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 16.03.2017 |
Erledigungs-Az: | Rs C-493/15 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 04 00 |