Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 29/17 (BFH)
§§: AO § 150 Abs. 8 Satz 1, EStG § 25 Abs. 4 Satz 1
Schlagwörter Elektronische Übermittlung, Anlage, Einnahmeüberschussrechnung, Steuererklärung
Rechtsfrage: 1. Ist bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit im Sinne des § 150 Abs. 8 Satz 1 AO das Gesamteinkommen und das Gesamtvermögen ausschlaggebend, oder kommt es allein auf die Höhe der Gewinneinkünfte an? - 2. Sind Kleinstbetriebe von der Pflicht, ihre Steuererklärungen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln, wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit im Sinne des § 150 Abs. 8 Satz 1 AO generell befreit? - 3. Ist § 25 Abs. 4 Satz 1 EStG einschränkend dahingehend auszulegen, dass die Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung nur bei Betriebseinnahmen von mehr als 17.500 EUR besteht, da die Verwaltung bei niedrigeren Betriebseinnahmen auf die elektronische Übermittlung der Anlage EÜR verzichtet? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 12.10.2016
Vorinstanz/AZ: 2 K 2352/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 27 06
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.06.2020
Erledigungs-Az: VIII R 29/17
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 17 32