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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-247/04 (EuGH)
§§: ZK Art. 236, ZK Art. 4 Nr. 23
Schlagwörter gesetzlich geschuldet, Zollschuld, Auslegung, Entstehung, Gesetz, gesetzliche Schuld
Rechtsfrage: Ist der Begriff "gesetzlich geschuldet" in Art. 236 ZK dahin auszulegen, dass damit ausschließlich auf die Frage abgezielt wird, ob den Voraussetzungen für die Entstehung einer Zollschuld, wie sie in Titel VII Kapitel 2 ZK niedergelegt sind, genügt ist, oder ist nur die Rede von gesetzlicher Schuld, wenn kein Grund, auch nicht aus den geltenden nationalen Bestimmungen i.S. von Art. 4 Nr. 23 ZK, angegeben werden kann, aus dem die Mitteilung, dass Zoll geschuldet wird, anfechtbar ist?
Vorinstanz: College van Beroep voor het bedrijfsleven
Vorinstanz/Datum: 28.05.2004
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2004 Nr. C 217 S. 12
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 20.10.2005
Erledigungs-Az: Rs C-247/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 01 99