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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 110/00
§§: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 8, EStG § 42 d
Schlagwörter Geldwerter Vorteil, Dritter, Verbilligte Überlassung, Konzernrabatte, Arbeitslohn, Lohnsteuer
Rechtsfrage: Haftet die Konzerntochter als Arbeitgeberin für Lohnsteuer auf Preisnachlässe, welche ihren Arbeitnehmern in einem Mitarbeiter-Verkaufsladen für Waren des Konzerns und andere Handelswaren eingeräumt wurden, der von einer Schwestergesellschaft betrieben wird? Führen Lohnzahlungen Dritter auch dann zum Lohnsteuerabzug, wenn der Arbeitgeber nur durch die Ausgabe von Einkaufsberechtigungen und nicht in die unmittelbare Vorteilsgewährung eingeschaltet ist und er dadurch keine Kenntnis hat, ob und ggf. in welcher Höhe seine Arbeitnehmer Einkäufe tätigen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 28.01.1999
Vorinstanz/AZ: XI 641/97
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2000 S. 1323
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 63 56
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.05.2006
Erledigungs-Az: IX R 110/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 41 42