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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 45/04 |
§§: | AO 1977 § 268, AO 1977 § 44 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Aufteilung, Gesamtschuldner, Gesamtrechtsnachfolge |
Rechtsfrage: | Kommt eine Aufteilung rückständiger Steuerschulden aus Zeiten der Zusammenveranlagung nach dem Tod des Ehemannes in Betracht, wenn die Ehefrau im Zeitpunkt der Antragstellung einerseits im Rahmen der Gesamtschuldnerschaft originäre Steuerschuldnerin ist und andererseits als Erbin die Steuern kraft Gesamtrechtsnachfolge und damit nur in ihrer Person schuldet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 08.07.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 6552/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 34 71 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.01.2008 |
Erledigungs-Az: | VI R 45/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 16 96 |