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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 40/02
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 3 Nr. 12, EStG § 3 c
Schlagwörter Werbungskosten, Verrechnung, Aufwandsentschädigung, Beitrittsgebiet
Rechtsfrage: Sind die an Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes (Soldaten) für eine Tätigkeit im Beitrittsgebiet gezahlten steuerfreien Aufwandsentschädigungen auf die mit dieser Tätigkeit entstandenen Werbungskosten anzurechnen oder können die auf die dortige Tätigkeit entfallenden Werbungskosten im Verhältnis der steuerfreien zu den im Beitrittsgebiet insgesamt erzielten Einnahmen berücksichtigt werden (s.a. Urteile des BFH vom 26.3.2002 VI R 26/00 und VI R 45/00)? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 03.11.1999
Vorinstanz/AZ: IV 131/94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.08.2002
Erledigungs-Az: VI R 40/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG