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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 19/00
§§: UStG § 15 Abs 1 Nr 1 J: 1993
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Ehegattengemeinschaft, Fehlende Unternehmereigenschaft
Rechtsfrage: Vorsteuerabzug aus Bauleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung eines Gebäudes durch eine Ehegattengemeinschaft: Kann ein Gemeinschafter den Vorsteuerabzug aus den an die Gemeinschaft ausgeführten Bauleistungen anteilig geltend machen, wenn nur dieser Gemeinschafter Unternehmer ist und das Gesamtobjekt nur teilweise für unternehmerische Zwecke genutzt wird (vgl. BFH-Urteil vom 1.10.1998 V R 31/98, BFHE 187, 78)? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 03.11.1999
Vorinstanz/AZ: I 447/98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.08.2002
Erledigungs-Az: V R 19/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 08 72