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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 42/10 (BFH) |
| §§: | EStG § 33, EStG § 33 a, GG Art. 6, GG Art. 3 |
| Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Zivilprozess, Zwangsläufigkeit, Ehegatten, Verpflichtung |
| Rechtsfrage: | Sind bei Ehegatten Zivilprozesskosten wegen einer Klage auf Zahlung von Krankentagegeld als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 18.11.2009 |
| Vorinstanz/AZ: | 11 K 185/09 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 1607 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 29 18 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 12.05.2011 |
| Erledigungs-Az: | VI R 42/10 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 22 60 |