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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 38/12 (BFH) |
| §§: | EStG § 62 Abs. 1, EStG § 1 Abs. 3, VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 13, AO § 8, AO § 9 |
| Schlagwörter | Kindergeld, Polen, Sozialversicherungspflicht, Wohnsitz, Gewöhnlicher Aufenthalt, Unbeschränkte Steuerpflicht |
| Rechtsfrage: | Hat ein bei einem deutschen Arbeitgeber vollzeitbeschäftigter sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer für seine in Polen lebenden Kinder Anspruch auf Kindergeld? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | Thüringer FG |
| Vorinstanz/Datum: | 13.07.2012 |
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 1158/10 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 00 88 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 13.11.2014 |
| Erledigungs-Az: | III R 38/12 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |