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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 50/05 |
§§: | EStG § 15, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 16 Abs. 3 |
Schlagwörter | Betriebsaufspaltung, Personengesellschaft, Sonderbetriebsvermögen, Insolvenz, Betriebsaufgabe |
Rechtsfrage: | Werden Wirtschaftsgüter, die im Wege einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung einer Betriebspersonengesellschaft überlassen wurden, nach Wegfall der personellen Verflechtung durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Betriebsgesellschaft unmittelbar notwendiges Sonderbetriebsvermögen I bei der Betriebsgesellschaft, wenn sie dort zur Abwicklung des Betriebs genutzt werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 12.08.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 116/02 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.08.2007 |
Erledigungs-Az: | IV R 50/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 01 97 |