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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 17/14 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3
Schlagwörter Kindergeld, Behinderung, Nachweis, Ausbildung, Praktikum, Selbstunterhalt
Rechtsfrage: Ist ein mehrjähriges Praktikum auf einem Reiterhof noch als Berufsausbildungsmaßnahme anzusehen? Kann zum Nachweis, dass ein an sog. frühkindlichen Autismus leidendes Kind mit einem festgestellten GdB von 50 bis 80 außerstande ist sich selbst zu unterhalten, auf Forschungsergebnisse verwiesen werden, die beinhalten, dass die berufliche Eingliederung an Autismus leidender Personen erheblich erschwert ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 14.11.2013
Vorinstanz/AZ: 5 K 3573/11
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2014 S. 1410
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 17 91
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.10.2015
Erledigungs-Az: XI R 17/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 00 33