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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 158/96 |
§§: | EStG § 10 e Abs. 6, HGB § 255 Abs. 2 |
Schlagwörter | Wohneigentumsförderung, Vorkosten, Baugenehmigung, Prozeßkosten, Herstellungskosten |
Rechtsfrage: | Aufwendungen (Rechtsanwaltskosten, Prozeßkosten u.a.) für eine während der Errichtung eines Einfamilienhauses erstrittene zweite Baugenehmigung als Herstellungskosten oder gem. § 10 e Abs.6 EStG abziehbare Vorkosten? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 12.09.1996 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1434/95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.11.1999 |
Erledigungs-Az: | X R 158/96 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 55 19 |