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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 50/08 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 4, EStG § 6, HGB § 255, AO § 42 |
Schlagwörter | Schiff, Fonds, Finanzierungskosten, Betriebsausgabe, Anschaffungsnebenkosten |
Rechtsfrage: | Gestaltungsmissbrauch bei einem Schiffsfonds: Stellen bei einer gewerblich tätigen Ein-Schiffs-Gesellschaft Finanzierungsvermittlungskosten sofort abzugsfähige Betriebsausgaben oder Anschaffungsnebenkosten des Schiffes dar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 15.10.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 210/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 08 03 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.04.2011 |
Erledigungs-Az: | IV R 50/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 23 36 |