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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII B 118/01
§§: GewStG § 8 Nr. 1, GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 1 a.F.
Schlagwörter Dauerschuld, Dauerschuldzinsen, Kraftfahrzeug, Einkaufskredit, Zubehörhandel
Rechtsfrage: Führt ein Einkaufskredit, den ein Kfz-Hersteller dem Kfz-Händler für den Bereich des Kfz-Ersatzteil- und Zubehörhandels gewährt, auch dann immer zur Dauerschuld, wenn lediglich aufgrund der Art/Beschaffenheit der finanzierten Gegenstände eine enge Objektbezogenheit zwischen Darlehensaufnahme, Warengeschäft und Darlehenstilgung unmöglich ist?
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 25.06.2001
Vorinstanz/AZ: 8 K 772/96
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 54 53
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.10.2002
Erledigungs-Az: VIII B 118/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 14 54