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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 28/04 |
§§: | AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 4, EStG § 11 |
Schlagwörter | Kirchensteuer, Erstattung, Rückwirkendes Ereignis, Zufluss, Abfluss, Aufwendung |
Rechtsfrage: | Ist der Sonderausgabenabzug hinsichtlich der Kirchensteuerzahlungen in den Veranlagungszeiträumen (VZ) 01 und 02 insoweit rückwirkend zu versagen (Änderungen gem. § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977) als die 01 und 02 betreffenden Kirchensteuererstattungen im VZ 03 die Kirchensteuerzahlungen im VZ 03 übersteigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 20.01.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2135/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 20 98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.09.2004 |
Erledigungs-Az: | XI R 28/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 12 16 |