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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 40/06
§§: EStG § 10 d Abs. 4
Schlagwörter Verlustfeststellung, Antrag, Werbungskosten, Gesamtbetrag der Einkünfte
Rechtsfrage: Kann ein verbleibender Verlustvortrag erstmalig festgestellt werden, obwohl die Einkommensteuer des betreffenden Veranlagungszeitraums bereits mit 0 DM und einem positiven Gesamtbetrag der Einkünfte bestandskräftig festgesetzt wurde, weil das Finanzamt entgegen dem Antrag des Klägers die Ausbildungskosten zum Verkehrsflugzeugführer nicht als Werbungskosten, sondern als Sonderausgaben berücksichtigt hatte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 02.03.2006
Vorinstanz/AZ: 2 K 1925/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 29 49
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.09.2008
Erledigungs-Az: IX R 69/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an IX. Senat - neues Aktenzeichen: IX R 69/06 - Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 08 89