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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 38/98 |
§§: | EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6, EStG § 9 Abs. 1, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Ferienwohnung |
Rechtsfrage: | Einkünfteerzielungsabsicht/WK-Aufteilung bei zeitweise vermieteter/selbstgenutzter und zeitweise leerstehender Ferienwohnung - Kein Abzug der Werbungskostenüberschüsse bei jahrlangen Verlusten trotz guter Auslastung, aber bei relativ konstant hohen Kosten - Totalüberschußprognosezeitraum 50 oder 100 Jahre - Leerstandszeiten bei überdurchschnittlicher Vermietungsdauer -hier: 171 Tage- trotz geringfügiger Eigennutzung dem Vermietungszeitraum zuzurechnen (gegen BMF-Schreiben vom 4. 5. 1994, BStBl I 1994, 285)?- Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 28.04.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 3440/96 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 99 02 17 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.11.2001 |
Erledigungs-Az: | IX R 38/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 67 19 |