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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 66/02
§§: AO § 160, EStG § 4 Abs. 4
Schlagwörter Empfängerbenennung, Betriebsausgabe, Provision, Benennungsverlangen
Rechtsfrage: Kann eine inländische GmbH die Makler-Unterprovision an eine liechtensteinische Beratungsgesellschaft wegen fehlender betrieblicher Veranlassung bzw. wegen unzureichender Empfängerbenennung nach § 160 AO nicht als Betriebsausgabe abziehen? Rechtmäßigkeit des Benennungsverlangens des FA?
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 30.11.2001
Vorinstanz/AZ: III 101/01
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 881
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 87 84
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.02.2004
Erledigungs-Az: I B 66/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 22 55