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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-193/11 (EuGH)
§§: Richtlinie 2006/112/EG Art. 306 bis Art. 310
Schlagwörter EG, EU, Polen, Reisebüro, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Fremdenverkehrsdienstleistungen
Rechtsfrage: Hat die Republik Polen dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 306 bis 310 der RL 2006/112/EG verstoßen, dass sie gemäß Art. 119 Abs. 3 der Ustawa z dnia 11 marca 2004 r. o podatku od towarow i uslug (Gesetz vom 11.3.2004 über die Steuer auf Waren und Dienstleistungen) die Mehrwertsteuersonderregelung für Reisebüros auf Verkäufe von Fremdenverkehrsdienstleistungen an Personen, die nicht Reisende sind, anwendet?
Vorinstanz: Kommission ./. Polen
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2011 Nr. C 204 S. 15
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 26.09.2013
Erledigungs-Az: Rs C-193/11