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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 2/13 (BFH)
§§: EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 24 Nr. 1 a
Schlagwörter Tarifermäßigung, Vergleich, Förderung, Vergütung
Rechtsfrage: Sind Zahlungen an einen mobilen Altenpflegedienst aufgrund eines geschlossenen Vergleichs mit dem Land Rheinland-Pfalz sowie dem betroffenen Landkreis hinsichtlich der Forderungen nach dem LPflgeHG, die zusammengeballt für mehrere Förderjahre erfolgen, tarifermäßigt nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG oder §§ 34 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. 24 Nr. 1 a EStG zu versteuern? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 15.09.2011
Vorinstanz/AZ: 4 K 2653/08
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2013 S. 358
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 05 51
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.08.2015
Erledigungs-Az: VIII R 2/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 23 30